Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Großstadthunde

Hundeschule Großstadthunde
Inhaberin Jella Felleiter
Landsberger Allee 90
10249 Berlin

E-Mail: buero@grossstadthunde-berlin.de
Telefon: +49 152 25494430

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Hundeschule Großstadthunde, insbesondere für Gruppenkurse, Einzeltrainings, Seminare, Workshops, Social Walks, Themenstunden sowie sonstige Trainings- und Veranstaltungsangebote.Mit der Buchung eines Angebots werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrags.Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall sind möglich, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss und Buchung

Die Darstellung unserer Angebote auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.Ein Vertrag kommt durch die Buchung eines Angebots und die entsprechende Bestätigung durch Großstadthunde oder durch eine verbindliche Buchung über das jeweils für das Angebot vorgesehene Buchungssystem zustande.Bei Buchungen über externe Buchungssysteme gelten ergänzend die dort angegebenen Buchungsbedingungen.Die jeweilige Leistungsbeschreibung, der Preis sowie besondere Teilnahmebedingungen des gebuchten Angebots sind Bestandteil des Vertrags.

3. Zahlung

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach der Buchung und vor Beginn des gebuchten Angebots.Die jeweils geltenden Preise sind der Beschreibung des jeweiligen Angebots zu entnehmen.Die Zahlung kann nach den von Großstadthunde angebotenen Zahlungsarten erfolgen. Eine Barzahlung ist möglich.Bei Zahlungsverzug ist Großstadthunde berechtigt, die Teilnahme bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen, soweit dem keine gesetzlichen Rechte der Kundin entgegenstehen.

4. Teilnahmevoraussetzungen und Verantwortung

Die Teilnahme am Hundetraining setzt voraus, dass der Hund gesundheitlich und körperlich in der Lage ist, am jeweiligen Angebot teilzunehmen.Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen. Großstadthunde kann jederzeit einen entsprechenden Versicherungsnachweis verlangen.Die teilnehmenden Hunde müssen über die für das jeweilige Angebot erforderlichen gültigen Impfungen verfügen. Großstadthunde kann einen entsprechenden Impfnachweis verlangen.Die Hundeführerin ist für ihren Hund und dessen Verhalten während des Trainings verantwortlich. Sie ist verpflichtet, ihren Hund so zu führen und zu sichern, dass die Sicherheit anderer Menschen und Hunde möglichst gewährleistet ist.Anweisungen der Trainerinnen sind zu beachten. Großstadthunde kann insbesondere aus Sicherheitsgründen Vorgaben dazu machen, wie ein Hund während des Trainings geführt, gesichert oder von anderen Hunden und Menschen getrennt wird.Die Kundin ist verpflichtet, Großstadthunde vor Beginn des Trainings über bekannte gesundheitliche Einschränkungen, relevante Verhaltensauffälligkeiten oder andere Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung des Trainings von Bedeutung sein können.

5. Erkrankungen und Läufigkeit

Hunde mit ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht am Training teilnehmen.Bei leichteren Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen entscheidet Großstadthunde im Einzelfall, ob eine Teilnahme möglich und vertretbar ist.Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich am Training teilnehmen, sofern das jeweilige Angebot keinen Freilauf vorsieht und eine Teilnahme aus Sicht der Trainerin vertretbar ist.Während der Stehtage ist eine Teilnahme nicht möglich.Wird eine Hündin aufgrund ihrer Läufigkeit von Großstadthunde von einem gebuchten Kurstermin ausgeschlossen, wird ein Ersatztermin angeboten.

6. Trainingserfolg

Großstadthunde vermittelt Wissen, praktische Anleitung und individuell passende Trainingsansätze. Ein bestimmter Trainingserfolg kann jedoch nicht garantiert werden.Der Erfolg des Trainings hängt unter anderem von den individuellen Voraussetzungen von Hund und Hundeführerin, der regelmäßigen Umsetzung der besprochenen Inhalte, der Mitarbeit der Hundeführerin sowie den jeweiligen Lebensumständen ab.Die im Training vermittelten Inhalte und Empfehlungen können deshalb nur dann nachhaltig wirken, wenn sie im Alltag entsprechend umgesetzt und weitergeführt werden.Die Buchung eines Trainingsangebots begründet keinen Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Verhaltens- oder Trainingsziels.

7. Absagen durch die Kundin

7.1 Einzeltraining

Für Einzeltrainings gelten folgende Stornierungsfristen:Bei einer Absage mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten.Bei einer Absage weniger als 48 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Preises berechnet.Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird der vollständige Preis berechnet.Der Kundin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.2 Gruppentermine und Themenstunden

Einzelne Gruppentermine und Themenstunden können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn über das dafür vorgesehene Buchungssystem abgesagt werden.Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

7.3 Kurse

Für die Teilnahme an einem Kurs wird ein fester Kursplatz für die im jeweiligen Angebot angegebene Laufzeit gebucht.Eine Absage des gesamten Kurses ist bis spätestens sieben Tage vor Kursbeginn möglich.Bei einer späteren Absage besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.Einzelne versäumte Kurstermine können grundsätzlich weder nachgeholt noch anteilig erstattet werden.Eine Ausnahme gilt, wenn eine Hündin aufgrund ihrer Läufigkeit von Großstadthunde von der Teilnahme an einem Kurstermin ausgeschlossen wird. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.

7.4 4er-Karten

4er-Karten berechtigen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer zur Teilnahme an vier Einheiten der jeweils für die Karte freigegebenen Angebote.Die 4er-Karte ist ab dem Kaufdatum drei Monate gültig.Die 4er-Karte ist personengebunden und nicht auf andere Hundehaltende übertragbar. Die vier Einheiten können jedoch innerhalb der jeweils für die Karte freigegebenen, preislich gleichwertigen Angebote genutzt werden. Ein Wechsel beispielsweise vom Welpen- in den Junghundbereich ist möglich, sofern die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.Die 4er-Karte wird vollständig vor Ort in bar bezahlt.Nicht innerhalb der dreimonatigen Gültigkeitsdauer in Anspruch genommene Einheiten verfallen grundsätzlich und werden weder ausgezahlt noch erstattet.Bei einem vorzeitigen Abbruch der Nutzung der 4er-Karte besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Einheiten.In besonderen persönlichen oder gesundheitlichen Härtefällen kann Großstadthunde aus Kulanz eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Einheiten gewähren. Dies kann insbesondere bei schwerer Erkrankung oder Tod des Hundes, schwerer Erkrankung oder Tod der Hundehalterin oder bei dauerhafter Abgabe des Hundes der Fall sein. Eine Erstattung aus Kulanz ist eine freiwillige Einzelfallentscheidung und begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Erstattung in anderen Fällen.Gesetzliche Ansprüche, insbesondere gesetzliche Widerrufsrechte, bleiben unberührt.

8. Absage oder Änderung durch Großstadthunde

Großstadthunde kann Veranstaltungen und Trainingsangebote aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Erkrankung einer Trainerin, höherer Gewalt oder anderer Umstände, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen, absagen oder verlegen.Bei einer Absage durch Großstadthunde wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.Ist die Durchführung eines Ersatztermins nicht möglich oder wird kein Ersatztermin angeboten, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr für die ausgefallene Leistung erstattet.Bei einer Verlegung auf einen Ersatztermin bleibt die ursprüngliche Buchung grundsätzlich bestehen.Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit Großstadthunde den Ausfall zu vertreten hat oder gesetzliche Ansprüche bestehen.

9. Ausschluss von der Teilnahme

Großstadthunde behält sich vor, Hunde und/oder Hundeführerinnen von einzelnen Trainings, Veranstaltungen oder dauerhaft von Angeboten auszuschließen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Tierschutzes oder eines störungsfreien Trainings erforderlich ist.Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn ein Hund oder eine Hundeführerin eine erhebliche Gefahr für andere Menschen oder Hunde darstellt, wiederholt gegen Anweisungen der Trainerinnen verstoßen wird oder eine sichere Durchführung des Angebots nicht mehr gewährleistet werden kann.Die Entscheidung über einen Ausschluss trifft die jeweils verantwortliche Trainerin nach den Umständen des Einzelfalls.Beruht der Ausschluss auf einem von der Kundin zu vertretenden Verhalten oder Umstand, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10. Minderjährige

Minderjährige dürfen grundsätzlich nur in Begleitung einer volljährigen erziehungsberechtigten Person oder einer von dieser ausdrücklich autorisierten volljährigen Person an den Angeboten teilnehmen.Eine Teilnahme ohne Begleitung ist nur möglich, wenn die Erziehungsberechtigten dies ausdrücklich gestatten und die hierfür erforderliche Einverständniserklärung gegenüber Großstadthunde abgegeben haben.Die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten bleibt hiervon unberührt.

11. Haftung

Die Teilnahme am Hundetraining und an Veranstaltungen von Großstadthunde erfolgt auf eigene Verantwortung.Die Haftung von Großstadthunde, der Inhaberin und der eingesetzten Trainerinnen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.Für Schäden, die durch einen teilnehmenden Hund verursacht werden, haftet grundsätzlich die jeweilige Hundehalterin beziehungsweise Hundeführerin nach den gesetzlichen Vorschriften.Großstadthunde haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Kundinnen oder Hundeführerinnen entgegen ausdrücklichen Anweisungen handeln oder bekannte relevante Informationen über den Hund nicht mitteilen, soweit der jeweilige Schaden hierauf zurückzuführen ist.Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Großstadthunde, der Inhaberin oder deren Erfüllungsgehilfinnen beruhen.Großstadthunde verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

12. Haftung der Hundehalterinnen untereinander

Die Hundehalterinnen und Hundeführerinnen sind für ihre Hunde und deren Verhalten selbst verantwortlich.Kommt es während eines Trainings zu einem Schaden, den ein Hund gegenüber einem anderen Hund, einer Person oder einer Sache verursacht, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.Die Hundeführerinnen sind verpflichtet, ihre Hunde während des Trainings so zu führen und zu sichern, dass vermeidbare Gefahren für andere Menschen, Hunde und Sachen möglichst verhindert werden.

13. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen einzelner Veranstaltungen können Fotos oder Videoaufnahmen entstehen.Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt.Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Gegenüber Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Stand: August 2026